FINREP-Meldungen werden Pflicht – auch für HGB-Institute

Während FINREP-Meldungen bisher nur für IFRS-Anwender auf Gruppenebene gemeldet werden mussten, erweitern sich die FINREP-Meldeanforderungen nun auf IFRS- und HGB-Konzerne und Einzelinstitute sowie Niederlassungen. In Abhängigkeit mehrerer Faktoren variieren Meldeumfang und -frequenz.

Ziel der erweiterten Meldeanforderungen ist die Schaffung eines Standards zum einfachen Austausch von Finanzdaten innerhalb Europas. Dies soll die Aufsicht des europäischen Finanzmarktes durch die EBA erleichtern.

FINREP - welches für Institute konzipiert wurde, die IFRS für ihren Konzernabschluss verwenden - soll daher nun auch von Instituten berichtet werden, die nationale Rechnungslegungsstandards für die Bilanzierung verwenden. Und es sollen nicht mehr nur die Mutterunternehmen in die Pflicht genommen werden: auch Töchter und einzelne Niederlassungen sollen melden.


Beim Meldeumfang gibt es vier Abstufungen: Full FINREP, Simplified FINREP, Over-Simplified FINREP sowie Data Points. Die Data Points umfassen die Meldebögen:

  • 1 Bilanz
  • 2 Gewinn- und Verlustrechnung
  • 5 Aufschlüsselung der Darlehen und Kredite nach Produkt
  • 8 Aufschlüsselung der finanziellen Verbindlichkeiten
  • 10 Derivate – Handel
  • 11 Derivate – Bilanzierung von Sicherungsgeschäften
  • 18 Performing & non-performing exposures [NPE]
  • 19 Forborne Exposure

Over Simplified FINREP besteht neben den 8 Meldebögen der Data Points aus den Bögen:

  • 4 Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Wirtschaftszweig der Gegenpartei
  • 9 Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige zusagen
  • 12 Veränderungen bei den Wertberichtigungen für Kreditverluste und Wertminderung von Eigenkapitalinstrumenten
  • 14 Bemessungshierarchie: Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert

Bei Simplified FINREP werden zusätzlich die folgenden Bögen mitberichtet:

  •  6 Aufschlüsselung der Darlehen und Kredite an nichtfinanzielle Unternehmen nach NACE-Codes
  • 13 Empfangene Sicherheiten und Garantien
  • 16 Aufschlüsselung ausgewählter Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
  • 17 Abstimmung zwischen dem Konsolidierungskreis für Rechnungslegungszwecke und dem Konsolidierungskreis für aufsichtsrechtliche Zwecke: Bilanz
  • 20 Geografische Aufschlüsselung
  • 40 Gruppenstruktur

Full FINREP umfasst zusätzlich die 12 übrigen FINREP-Meldebögen.

Finanzinstitute werden eingeteilt in „relevanten“ und „weniger relevanten“ Institute. Signifikante Konzerne sollen unmittelbar von der EZB beaufsichtigt werden und müssen in der Regel mehr Bögen melden als weniger signifikante. Als relevant gilt ein Institut, sobald es eines der drei folgenden Kriterien erfüllt:

  • Die Bilanzsumme beträgt mehr als 30 Mrd. Euro.
  • Die Bilanzsumme beträgt mehr als 5 Mrd. Euro und beträgt mehr als 20% des BIPs.
  • Die grenzüberschreitenden Aktiva bzw. Passiva betragen mehr als 20% der Gesamtaktiva bzw. -passiva.
  • Die Aufsicht selbst stuft das Institut als relevant ein.

Bei den relevanten Instituten müssen folgende Meldungen, unabhängig von der nationalen Rechnungslegungsvorschrift, gesamt FINREP umfassen:

  • Meldungen von konsolidierten [Teil-]Konzernen
  • Meldungen von Einzelinstituten, die nicht Teil eines Konzerns sind
  • Niederlassungen in einem der teilnehmenden Mitgliedsstaaten des SSMs von Instituten, deren Sitz sich nicht in einem teilnehmenden EU-Mitgliedsstaat befindet.

Separate Einzelmeldungen von einer relevanten [Teil-]Konzernmutter oder Tochter auf Einzelinstitutsebene müssen Simplified FINREP melden. Einzelmeldungen einer Tochter mit Sitz in einem nicht teilnehmenden Mitgliedsstaat melden Over-Simplified FINREP.

Bei weniger relevanten Konzernen muss die Meldung des konsolidierten Konzerns nur Full FINREP umfassen, wenn diese in IFRS bilanziert. Ansonsten gilt: beträgt die Bilanzsumme weniger als 3 Milliarden Euro, werden nur die Data Points übermittelt, sonst die Simplified FINREP-Bögen. Eine Ausnahme bilden Einzelmeldungen von Konzernmüttern oder Töchtern auf Einzelinstitutsebene: diese melden bei einer Bilanzsumme von über 3 Milliarden nur die Meldebögen des Over-Simplified FINREP.

Gemeldet wird entweder vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Die EBA bietet ein Dokument zum Download an, welches die einzelnen FINREP-Tabellen nach Anhang IV der Durchführungsverordnung Nr. 680/2014 gruppiert nach ihrer Meldehäufigkeit auflistet. Für die Meldung der Berichte hat die Deutsche Bundesbank bereits entsprechende Taxonomien veröffentlicht.

Eine Herausforderung ist zu erkennen, welche Werte gemeldet und welche aufgrund eines IFRS-Bezugs aus Sicht der deutschen Rechnungslegung nicht gemeldet werden können. Die Deutsche Bundesbank (Arbeitskreis BaFin) hat auf Grundlage des Anhangs IV eine aufbereitete Excel-Visualisierung erstellt, welche jede einzelne Zelle aller FINREP-Tabellen enthält. Dabei wurden die Zellen markiert, bei denen das Berichten eines Wertes aus deutscher Sicht nicht sinnvoll ist. Dieses Dokument kann von der Webseite der Deutschen Bundesbank heruntergeladen werden.

AMANA arbeitet aktuell an einem Tool zur Identifizierung von EBA-Validierungsregeln, die aufgrund der Einschätzung der Deutschen Bundesbank nicht erfüllbar sind. Eine solche nicht erfüllbare Validierungsregel kann entstehen, wenn diese aussagt, dass ein Wert innerhalb einer Zelle gleich der Summe der Werte mehrere anderer Zellen ist. Eine solche Regel wird nicht erfüllbar, wenn sämtliche Summanden Zellen sind, die aus deutscher Sicht nicht zu berichten sind, jedoch die Summe selbst berichtet werden muss.

Das Validierungsregeltool wird ein Teil der AMANA XBRL-Cloud.

Gerne beraten wir Sie, wie wir Sie gezielt unterstützen können. Weitere Informationen zum AMANA XBRL Portal.

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